Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autohaus Krüger GmbH für den Verkauf von Fahrzeugen und die Erbringung von Werkstattleistungen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Autohaus Krüger GmbH (nachfolgend "Verkäufer") und dem Kunden (nachfolgend "Käufer") über den Verkauf von Fahrzeugen sowie für Werkstattleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer.
(1) Die Darstellung von Fahrzeugen in unserem Showroom oder auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Produktkatalog dar.
(2) Durch die Bestellung eines Fahrzeugs oder einer Dienstleistung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Annahme des Angebots schriftlich bestätigt oder das Fahrzeug ausliefert.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(4) Zahlungen können bar, per EC-Karte oder Überweisung erfolgen. Andere Zahlungsarten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt im Autohaus des Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft abzunehmen.
(4) Bei Verzögerungen der Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
(1) Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, das Fahrzeug zurückzunehmen.
(1) Für Neufahrzeuge gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Die Gewährleistungsfrist für Neufahrzeuge beträgt 24 Monate ab Übergabe.
(3) Zusätzlich gewährt der Hersteller eine Herstellergarantie gemäß den Herstellerbedingungen.
(1) Für Gebrauchtfahrzeuge beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern 12 Monate ab Übergabe.
(2) Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung für Gebrauchtfahrzeuge ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normale Verschleißerscheinungen.
(1) Werkstattaufträge werden nach den jeweils gültigen Preislisten des Verkäufers berechnet.
(2) Bei voraussichtlichen Kosten über 150,00 € erstellt der Verkäufer einen Kostenvoranschlag.
(3) Werden bei der Durchführung des Auftrags notwendige Zusatzarbeiten erkannt, wird der Verkäufer den Käufer vor Ausführung informieren und dessen Zustimmung einholen.
(4) Altteile gehen in das Eigentum des Verkäufers über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
(1) Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Käufers zur Vertragsabwicklung.
(2) Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Dortmund.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.